Sicherer Datenschutz: Nutzen Sie unser KnowHow!
Mit der EU-Datenschutzverordnung DSG-VO werden die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen vereinheitlicht. Es sollen einerseits die personenbezogenen Daten natürlicher Personen innerhalb der EU geschützt werden. Andererseits wird der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet.
Von den Bestimmungen der DSG-VO sind nicht nur digitale Daten betroffen, sondern auch händisch sortierte Ablagen. Bei einer nicht ordnungsgemäßen Auflagenerfüllung drohen Bußgelder von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Mit unseren Datenschutzbeauftragten und den IT-Sicherheitsexperten von SIEGNETZ.IT in Siegen und Lüdenscheid stehen Ihnen deshalb starke Partner auch für die Realisierung eines gesetzeskonformen Datenschutzes in Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Nutzen Sie also unsere Kompetenz für sicheren Datenschutz - egal ob als Berater, externe Datenschutzbeauftragte oder als Mentor in einem Workshop!
Die Herausforderungen
durch die DSG-VO
Umgang mit Mitarbeiter-Daten
Die Datenverarbeitung muss rechtmäßig, fair und transparent erfolgen, mit einer Begrenzung auf das für Arbeitsverhältnisse notwendige Maß und Einhaltung der Zweckbindung. Der Zugriff auf Daten muss auf autorisierte Personen beschränkt, und klare Richtlinien für die Speicherung und Löschung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollten vorhanden sein.
Prinzip der Rechenschaftspflicht
Diesem Grundsatz zufolge müssen die Unternehmen in der Lage sein, Anfragen zur Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Übertragung von Daten zuverlässig zu bearbeiten. Zudem müssen Sie den Nachweis erbringen können, dass sie den Anforderungen DS-GVO Folge leisten.
Strenge Meldepflichten
Unternehmen sind verpflichtet, Datenschutzverletzungen, bei denen personenbezogene Daten gefährdet sind, den Aufsichtsbehörden und den betroffenen Personen innerhalb von 72 Stunden zu melden. Dies erfordert eine schnelle Identifizierung, Bewertung und Benachrichtigung im Falle von Sicherheitsvorfällen.
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Daten dürfen nur dann verarbeitet werden, wenn die betroffenen Personen eine schriftliche oder mündliche Einwilligung (Gesetz und Vertrag) gegeben hat und es einen guten Grund zur Speicherung der Daten gibt. Zudem müssen Aufzeichnungen geführt werden, die belegen, wie und wann eine natürliche Person ihr Einverständnis zur Datenerhebung gegeben hat.
Höhere persönliche Rechte
Eine natürliche Person hat z.B. dank des neuen Rechtes auf Vergessenwerden Anspruch darauf, die sie betreffenden Daten aus dem System einer Firma löschen zu lassen. Das Verbandsklagerecht gewährt Organisationen und Verbänden umfangreiche Klagerechte. Betroffenenrechte führen aufseiten der Unternehmen zu umfangreichen Dokumentations- und Informationspflichten.
Hohe Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten
Die Dokumentationspflichten zum Nachweis der datenschutzkonformen Arbeit steigen. Gleichzeitig führt die zunehmende Digitalisierung im Unternehmen zu einer immer engeren Vernetzung von Prozessen und Strukturen, deren datenschutzkonforme Überwachung auch hohe Kompetenzen in der IT erfordert.
Datenschutz an uns auslagern: Ihre Vorteile
Lückenloser Datenschutz
Unsere IT-Experten stellen sicher, dass keine Lücken im Datenschutz entstehen und Sie jederzeit auf die Datenschutzbeauftragten als externe Dienstleister zurückgreifen können.
Expertenwissen
Als Spezialisten für IT-Sicherheit wissen wir genau, worauf zu achten ist. Zusammen mit dem Datenschutz-Fachwissen des b & b IT-Systemhauses kümmern wir uns für Sie um die Einhaltung aller Vorschriften und Richtlinien.
Rechtliche Absicherung
SIEGNETZ.IT hat einen Rechtsanwalt im Hintergrund, der sich genauestens mit der DS-GVO auskennt und bei allen rechtlichen Fragen kompetent zur Seite steht.
Umfassender Maßnahmenkatalog
Von der Ist-Analyse über die Ausarbeitung der in Frage kommenden DSG-VO-Vorschriften und einen Defizit-Überblick mit entsprechenden Handlungsmaßnahmen bis zur Prüfung, Freigabe und Umsetzung.
Übernahme aller Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Inklusive Information, Unterrichtung und Sensibilisierung der Mitarbeiter für den Datenschutz, Überwachung der Einhaltung, Prüfung von Geschäftsprozessen, Systemen und Organisationsstrukturen, Beratung und Übernahme aller Dokumentationspflichten.
Datenschutzkonforme Optimierung der IT-Systeme
Überprüfung und rechtskonforme Anpassung des Controllings und der Datenspeicherung z.B. auf vorhandenen Softwarepaketen wie ERP-, CRM- und insbesondere HRM-Systemen
Sie haben Fragen?
Einheitsstr. 2, D-57076 Siegen
info@siegnetz.de
+49 (0)271-68193 0
+49 (0)271-68193 290
Am Drostenstück 22, D-58507 Lüdenscheid
+49 (0)2351-66357 0